EU-Bienenförderung in Sachsen-Anhalt
EU-Bienenförderung in Sachsen-Anhalt in der Förderperiode 2019/2020 bis 2021/2022

Im Imkereijahr 2019/2020, mit dem Maßnahmezeitraum ab dem 1. August 2019 bis 31. Juli 2020, werden Fördermaßnahmen auf der Grundlage der Richtlinie Bienenzuchtsektor gewährt.
Antragsberechtigte sind der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V., die Imkervereine, die in Sachsen-Anhalt ihren Sitz haben sowie die Einzelimker, die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben und ihre Bienen in Sachsen-Anhalt betreuen. Anträge können beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte eingereicht werden.
Einzelheiten dazu können im Merkblatt nachgelesen werden.
Dokumente
Voraussetzungen für die Antragstellung und die erforderlichen Formulare:
Antrag
- Antrag 2019/2020
- Anlage zum Antrag: Angebotsvergleich
- Teilnahmebescheinigung für Imker (Imkerschulung)
- Teilnahmebescheinigung Neuimker
- Nachweis über die Qualifikation zum Bienensachverständigen
- Nachweis der Bestandsimker über die Bienenhaltung
- Bescheinigung über eine zweijährige Imkerpatenschaft
- für Imkervereine: Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung des Finanzamtes
Stammdatenbogen
- Stammdatenbogen 2019
- Anhang "Betriebsstätten" zum Stammdatenbogen 2019
- Merkblatt zum Stammdatenbogen 2019
Unterlagen zur Auszahlung