Förderprogramme für den Umbau von Kleingartenanlagen
Kleingarten - Paradies der Artenvielfalt
Das Kleingartenwesen in Deutschland hat eine lange Tradition. Der Ursprungsgedanke für das Kleingartenwesen waren die Selbstversorgung, das Arbeiten an der frischen Luft und der Spaß in der Natur.
Noch heute haben Kleingartenanlagen, insbesondere in den Städten, eine herausragende Bedeutung. Sie sind ein unverzichtbarer Teil der grünen Infrastruktur, Oasen der Erholung und ein Hort der Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen. In den Kleingartenvereinen ist viel Platz für Patenschaften und Kooperationen mit Schulen, Kitas, Altenheimen, Naturschutzorganisationen und Sozialverbänden. Kleingartenanlagen sind willkommene Räume, in denen Kinder erste Erfahrungen mit der Natur sammeln können. Als Orte der Begegnung und der gemeinsamen Aktivitäten von Menschen fördern sie die Kommunikation und Integration.
Vor diesem Hintergrund gilt es den Bestand der vorhandenen Kleingartenanlagen in den Städten und Gemeinden durch gezielte Fördermaßnahmen zu erhalten und attraktiv für die Zukunft zu machen.
Förderung des Kleingartenwesens
Seitens der Landesregierung gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, die den Umbau von Kleingartenanlagen sowie auf die Verschönerung und Erhöhung der Attraktivität von Kleingartenanlagen abzielen.
So können für den Umbau von Kleingartenanlagen bzw. zusammenhängender Teilanlagen
- die Richtlinien zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 (RELE),
- die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zum Bodenschutz (Richtlinie Bodenschutz),
- die Richtlinie für Maßnahmen zur Verbesserung des kommunalen Hochwasserschutzes im Land Sachsen-Anhalt (Förderrichtlinie Kommunaler Hochwasserschutz) und
- die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt (Städtebauförderungsrichtlinien - StäBauFRL)
zum Einsatz kommen.
Wenn eine ökologische Umgestaltung einer Kleingartenanlage oder eines Teiles davon mit Vorhaben für Artenschutz und Artenmanagement sowie der Förderung des Umweltbewusstseins in Verbindung steht, können
- die Richtlinien zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten (Naturschutz-Richtlinien)
genutzt werden. Die Höhe der Förderung beträgt mindestens 5.000 Euro und kann bis 750.000 Euro betragen. Je nach Vorhaben können 80 bis 100 Prozent der förderfähigen Summe gefördert werden.
Darüber hinaus kann auch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt (SUNK) Zuwendungen für Projekte des Umwelt-, Natur- und des Klimaschutzes sowie der Umweltbildung und -information gewähren. Die Zuwendung beträgt je Projekt grundsätzlich höchstens 10.000 Euro.
Eine weitere Möglichkeit, Kleingartenvereine beim Umbau von Anlagen zu unterstützen, bietet die Projektförderung durch die LOTTO Sachsen-Anhalt GmbH. LOTTO fördert neben sozialen, kulturellen und sportlichen Projekten auch Vorhaben des Umweltschutzes. Die finanzielle Unterstützung kann bis zu 75.000 Euro betragen.