Magdeburg. Das Landwirtschaftsministerium stellt 2018 finanzielle Mittel in Höhe von 88.000 Euro zur Förderung des Tierschutzes zur Verfügung. Gefördert werden investive Maßnahmen, Projekte des Tierschutzes und Öffentlichkeitsarbeit.
Neben der Förderung besonders tiergerechter Haltungsbedingungen mit über den Tierschutznormen liegenden Anforderungen liegt der Schwerpunkt in der Förderung baulicher Maßnahmen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen der einzelnen Tierarten in Tierheimen.
Bewerben können sich alle gemeinnützigen Vereine und Verbände mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die ein Tierheim führen oder eine Tierhaltung betreiben.
Bewerbungen sind noch bis 30. Juni 2018 möglich. Der Antrag ist schriftlich beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Leipziger Straße 58, 39112 Magdeburg, einzureichen.
Die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen wie die zugehörige Förderrichtlinie und der Förderantrag können entweder telefonisch unter 03915671925 oder per E-Mail unter Veterinaerwesen(at)mule.sachsen-anhalt.de angefordert werden. Fragen zum Antragsverfahren können gern auch unter der angegebenen Telefonnummer gestellt werden. Die Antragsunterlagen können auch online als Pdf-Dokument abgerufen werden: