Häufig gestellte Fragen - Teil Privat-, Kommunal- und Siedlungsbereich
Was muss ich als persönlich vom Hochwasser betroffener Kleingärtner bzw. Privathaushalt beachten?
Wege, Einfahrten, Höfe usw. sind umgehend zu reinigen, Abflüsse sind zu kontrollieren und zu säubern, in Sandkästen ist der Sand auszutauschen.
Sandsäcke, Sperrmüll, angeschwemmtes Material usw. sind über die Abfallbeseitigungs-unternehmen in den Kommunen zu entsorgen.
Für Haus- und Kleingärten wird allgemein empfohlen, alles Erntegut, das mit Hochwasser in Berührung gekommen ist, zu vernichten. Pflanzenbestände wie Rasen, Sträucher, Bäume sind nach Möglichkeit zu säubern (z. B. Beregnen der Pflanzen zum Abspülen von Anhaftungen).
Soweit die Flächen nicht gesperrt und bearbeitbar sind, sollten sie möglichst bald umgegraben oder tief gemulcht werden. Rasenflächen sind zu lüften, bei Teichanlagen sind die Filter und das Wasser zu wechseln.
In Abhängigkeit von der Überflutungsdauer ist damit zu rechnen, dass Bäume und Sträucher sowie Obst und Gemüse schon allein durch die längerfristige Überstauung der Böden und dem damit einhergehenden Sauerstoffmangel in den Böden abgestorben sind/absterben. In den folgenden Wochen sollten daher regelmäßig die Pflanzenbestände kontrolliert und ggf. aus den Flächen entfernt werden.
Öffentliche Plätze und Parks, insbesondere Kinderspielplätze, sollten gereinigt und vor Freigabe auf mögliche Schadstoffbelastungen untersucht werden. Die zuständigen Behörden sichten die Untersuchungsergebnisse und legen fest, ob und wo weitere Untersuchungen erforderlich sind.






