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Häufig gestellte Fragen - Teil Milcherzeugung und -vermarktung

Gibt es auf Grund des Hochwassers und der damit verbundenen Tierevakuierungen eine Ausnahme im Bereich der Milchquotenregelung?

Ja, sofern auf den aufnehmenden Betrieben keine getrennte Erzeugung und Lagerung der Milchmengen möglich ist, kann bezüglich der quotenmäßigen Abrechnung der in den aufnehmenden Betrieben erzeugten Milchmengen wie folgt verfahren werden:

  • Die erzeugten Milchmengen können rechnerisch auf die jeweiligen Quoten aufgeteilt werden.
  • Als Aufteilungsschlüssel ist grundsätzlich die durchschnittliche Milchleistung/Kuh der abgebenden Betriebe vor der Hochwasserkatastrophe multipliziert mit der Anzahl der untergestellten Milchkühe anzuwenden. Gleiches gilt für den aufnehmenden Betrieb.
  • Bei Direktverkäufern ist entsprechend zu verfahren.

(Quelle: Mitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. Juni 2013)

Die Qualitätssicherung der Anlieferungsmilch kann durch gezielte Probenahmeerweiterung in Absprache mit den Molkereien und Käsereien überprüft werden.

In welcher Form unterstützt der Landeskontrollverband Sachsen-Anhalt (LKV ST) vom Hochwasser 2013 geschädigte Betriebe?

Der LKV bietet folgende Leistungen an:

  1. Durchführung einer Zwischenberechnung
  2. Nach Rücksprache mit dem zuständigem Kontrollinspektor ist auch eine einmalige Erweiterung des Prüfzeitraums möglich
  3. Milchproben können eingeschickt und kostenfrei auf Inhaltsstoffe untersucht werden
  4. Kostenfreie Durchführung von Meldungen zur Zentralen Datenbank
  5. Prüfung der Melkanlage bei Wiederinbetriebnahme
  6. Zellzahl- und Keimzahlberatung
  7. Futterbeprobung zur Untersuchung auf Futterqualität
  8. Tränk- und Trinkwasserbeprobung
  9. Fütterungsberatung mit Erstellung eines Futterbedarfsplanes
  10. Untersuchungen zur Sicherung der Eutergesundheit